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Beratung Zivilrecht für Mittelstand und KMU

Unsere Mandanten beraten und betreuen wir auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen juristisch gleichberechtigten Rechtssubjekten – sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.

Die wichtigste Form des zivilrechtlichen Zusammenwirkens ist der Abschluss eines Vertrages (BGB). Denn egal, ob Sie beim Online-Shopping über Amazon oder Ebay Ärger mit dem Verkäufer haben, mit der Reparatur Ihres Kfz in der Werkstatt nicht zufrieden sind, während einer Reise die gebuchten Leistungen vom Veranstalter nicht erbracht werden oder es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Streit gibt: immer sind Verträge zwischen Privatpersonen oder Firmen untereinander abgeschlossen worden, die dem allgemeinen Zivilrecht unterliegen.

Das Privatrecht als Teil des Zivilrechts behandelt einige besondere Formen von Verträgen wie Kauf- und Leasingvertrag, Werk- und Dienstvertrag oder Reisevertrag besonders eingehend. Darüber hinaus sind die rechtlichen Grundsätze für die Ausübung von Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die Beziehung von Familienangehörigen und Verwandten und das Erbrecht Regelungsgegenstand zivilrechtlicher Bestimmungen. Wir beraten Sie in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten – auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung oder der Rückgabe von Vermögenswerten.

Welche Herausforderung im Zivilrecht bewegt Sie derzeit?

Lassen Sie sich von externen Impulsen inspirieren. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre derzeitige Situation und zeigen Lösungsansätze auf. Bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumen.

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